Erstattung von Behandlungskosten

Private Krankenkassen und Krankenzusatzversicherungen erstatten i.d.R. die Behandlungskosten beim Heilpraktiker im Rahmen des jeweiligen Tarifes. Auch die Beihilfestellen für Beamte und Postmitarbeiter erstatten einen Teil der Kosten.
Die Erstattung der Behandlungskosten durch die Krankenkassen basiert auf der Gebührenordnung für Heilpraktiker -kurz GebüH. Praxisgebühren fallen beim Heilpraktiker nicht an.

Die gesetzlichen Krankenkassen -kurz GKV- erstatten die Behandlung durch den Heilpraktiker nicht. Sie können natürlich kostenpflichtige Zusatzversicherungen für die Heilpraktikerbehandlung abschließen.

Einen Teil der Kosten können Sie jedoch als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Einkommensteurerklärung steuermindernd geltend machen.